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    Bevölkerungsschutz


    Der Bevölkerungsschutz im Kanton Aargau ist über das "Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (BZG-AG)" und deren "Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (BZV-AG)" vom 1. Januar 2007  geregelt, organisiert und festgelegt.

     

    Im Zurzibiet gibt es zwei Bevölkerungsschutzregionen. Diese sind deckungsgleich mit den beiden Zivilschutzorganisationen "Aare-Rhein" und "Studenland".

     

    Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bevoelkerungsschutz-zurzibiet.ch

     

    Auf folgender Website finden Sie Informationen über das Verbundsystem Bevölkerungsschutz und über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz. Ausserdem stehen Ihnen eine Reihe von Dienstleistungen zur Verfügung.