
Der Bevölkerungsschutz im Kanton Aargau ist über das "Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (BZG-AG)" und deren "Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (BZV-AG)" vom 1. Januar 2007 geregelt, organisiert und festgelegt.
Im Zurzibiet gibt es zwei Bevölkerungsschutzregionen. Diese sind deckungsgleich mit den beiden Zivilschutzorganisationen "Aare-Rhein" und "Studenland".
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bevoelkerungsschutz-zurzibiet.ch
Auf folgender Website finden Sie Informationen über das Verbundsystem Bevölkerungsschutz und über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz. Ausserdem stehen Ihnen eine Reihe von Dienstleistungen zur Verfügung.